LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
Stuttgart
Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger der Gemischten Sondervermögen (künftig: OGAW-Sondervermögen) mit der Bezeichnung
BW Portfolio 75
(WKN: DK094J/ISIN: DE000DK094J8)
BW Portfolio 40
(WKN: DK094H/ISIN: DE000DK094H2)
BW Portfolio 20
(WKN: DK094G/ISIN: DE000DK094G4)
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
Anfang Januar 2018 treten mit der Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 („InvStG“) sowie mit Inkrafttreten der weiterentwickelten EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) neue regulatorische Vorgaben in Kraft.
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) und die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) der oben genannten Gemischten Sondervermögens im Zuge des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
In diesem Zusammenhang werden die o.g. Gemischten Sondervermögen mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in OGAW-Sondervermögen umgewandelt. Dabei wird die Anlagepolitik (Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen) der Sondervermögen geändert. Die ehemals als Dachfonds aufgelegten Sondervermögen werden mit Wirkung zum 01. Januar 2018 zu Mischfonds, die bis zu 100% ihres Vermögens sowohl in andere, in den BABen genannte, Sondervermögen als auch in Wertpapiere, nach dem Grundsatz der Risikostreuung, anlegen dürfen. Daneben werden wie nachfolgend im Einzelnen beschriebenen steuerlich bedingte Mindest- sowie Höchstquoten für Investitionen der jeweiligen zukünftigen OGAW- Sondervermögen in Aktien eingeführt.
Ferner werden auch die Kosten der o.g. Sondervermögen angepasst.
Hiermit informieren wir Sie im Einzelnen über die wesentlichen Änderungen in den AABen und BABen der o.g. Gemischten Sondervermögen.
Die ausführlichen Anlegerinformationen finden Sie hier